Allgemeine Geschäftsbedinungen
§1 Allgemeine Informationen, Vertragsgegenstand, Veranstaltungsort
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner sind das Mitglied und die Anna-Lena Hofbauer und Julia Heckl GbR, Auweg 42a, 93055 Regensburg; nachfolgend 4Fitness. Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Im Einzelfall wird Minderjährigen nach Vorlage einer Einverständniserklärung durch den/die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung ermöglicht.
1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Mitgliedschaft bei 4Fitness, welche das Recht beinhaltet zu den vorgegebenen Zeiten am Training teilzunehmen und dabei die zur Verfügung gestellten Geräte und Räumlichkeiten zu nutzen.
1.3 Veranstaltungsort
Veranstaltungsort für das Training ist 4Fitness im Riegelweg 13, 93164 Laaber. Der Veranstalter behält sich vor, Trainings räumlich und/oder zeitlich zu verlegen.
§2 Vertragsverlängerung, Kündigung, Weisungen
2.1 Vertragsverlängerung
Wenn der Mitgliedsvertrag über 12 Monate nicht vom Mitglied oder von 4Fitness spätestens 3 Monate, bzw. bei einem Mitgliedsvertrag über 6 Monate nicht vom Mitglied oder von 4Fitness spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 12 bzw. 6 Monate. Einmonatsverträge haben keine Laufzeit und werden nicht automatisch verlängert.
2.2 Kündigungsform
Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber 4Fitness schriftlich zu erklären.
2.3 Weisung
Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten.
2.3.1 Kündigung aufgrund Missachtung der Anweisung
4Fitness behält sich vor ein Mitglied im Fall einer Nichtbeachtung von Anweisungen durch unsere Trainer welche die betroffene Person sowie andere Mitglieder in Gefahr bringen können, fristlos zu kündigen.
2.4 Zahlungsverzug und Kündigung
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist 4Fitness berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin fällig.
2.5 Umzug/Krankheit
Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 20 Kilometer von seinem Wohnsitz entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit welche länger als 4 Wochen andauern werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben, bzw. kann der Vertrag stillgelegt / ausgesetzt werden.
2.6 Aussetzen des Vertrages
Das Mitglied hat einmalig die Möglichkeit den Vertrag für einen Monat zum jeweilig 1. Kalendertag aus zu setzen. Dies ist 4Fitness mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro an, die am anschließenden Monat per SEPA eingezogen wird.
2.7 Erhöhung des Stundenkontingents
Sollte das Mitglied sein Stundenkontingent erhöhen wollen, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Der Alte ist somit ungültig.
§3 Vertragsabschluss, Zahlung
3.1 Vertagsabschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch 4Fitness zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn 4Fitness nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.
3.2 Zahlung
Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 4Fitness behält sich vor, die Mitgliedschaftsbeiträge den gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen.
3.3 Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, wird der Beitrag nicht erstattet. Auch bei Nichterscheinen zum vereinbarten Sportkurs kann dieser nicht erstattet, nachgeholt oder ausgeglichen werden.
3.4 Terminabsage
Bei einer Terminabsage durch 4Fitness können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
3.5 Ungedecktes Konto
Konnte die Beitragsgebühr durch 4Fitness nicht abgebucht werden, so werden dem Mitglied für den Zeit- und Arbeitsaufwand 10 Euro zusätzlich zum Beitrag per Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht.
§4 Risikobelehrung, Haftung, Verbotene Arzneimittel
4.1 Risikobelehrung
Dem Mitglied sind die Unfallgefahren im Rahmen der beim Training benutzten Geräte bewusst, sowie das die Teilnahme an den Trainings körperlich sehr anstrengend sein kann, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des Trainings von 4Fitness nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.
4.2 Haftung von Gegenständen
Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt 4FitnessTraining keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
4.3 Haftung gegenüber dem Mitglied
4Fitness schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von 4Fitness oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 4Fitness beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 4Fitness oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 4Fitness beruhen.
4.4 Verbotene Arzneimittel
Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und /oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. 4Fitness ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. 4Fitness behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.
§5 Sonstiges
5.1 Datenschutz
4Fitness erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
5.2 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
5.3 Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind 4Fitness unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.
5.4 Beiträge
Die jeweiligen Mitgliederbeiträge werden nach der vereinbarten Vertragsart fällig. Hierbei werden Aktionen und Preisstaffelungen berücksichtigt.